Zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze

Zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze

Zur Stützung der Binnennachfrage werden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befristet für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Steuersätze bei der Umsatzsteuer – umgangssprachlich oftmals auch als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet – abgesenkt worden. Es gelten im Zeitablauf folgende Steuersätze:

Zeitraum

bis 30.6.2020

1.7.2020 bis 31.12.2020

ab 1.1.2021

 Allgemeiner Steuersatz

19 %

16 %

19 %

Ermäßigte Steuersatz

7 %

5 %

7 %

Hinweis:

Die Absenkung der Steuersätze gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer und für innergemeinschaftliche Erwerbe.

Der Versicherungssteuersatz wird nicht gesenkt und bleibt durchgängig bei 19 %. Umsatzsteuerliche Auswirkungen ergeben sich insoweit nicht, da Versicherungsleistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind.