Gesetzliche Abschlussprüfung

Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und deren Berufsgesellschaften durchgeführt werden. Wir sind von der Wirtschaftsprüferkammer öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer. Aufgrund der Teilnahme an den externen Qualitätskontrollen nach § 57 ff WPO (Peer Review) erfüllen wir die Voraussetzungen, gesetzliche Jahresabschlussprüfungen durchführen zu können.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Durchführung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen
  • Umfangreiches Berichtswesen entsprechend der berufsrechtlichen Standards
  • Auswertung der Prüfungsergebnisse mit der Geschäftsführung bzw. den Gesellschaftern
  • Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen
  • Teilnahme an Hauptversammlungen

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