Lohnbuchhaltung

Fragt man Unternehmen nach den Gründen für die Auslagerung der Lohnbuchhaltung, dann nennen die meisten als erstes die Kostenersparnis. Vielfach lohnt sich die Auslagerung sogar schon bei kleineren Unternehmen, da sie nicht nur Zeit einsparen, sondern auch auf das umfassende Know-how einer Kanzlei zurückgreifen. So können sie sich sicher sein, dass ihre Lohnbuchhaltung immer auf dem Stand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben ist. GHH versucht dabei stets eine individuelle Lösung für seine Mandanten zu finden, die optimal zwischen Kosten und Zeitersparnis vermittelt. Denn es muss nicht zwangsläufig die komplette Lohnbuchhaltung ausgelagert werden. In manchen Fällen empfiehlt es sich, bestimmte Vorarbeiten im Unternehmen zu belassen. Einen Vorteil sichern sich unsere Mandanten aber immer gleich mit: arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, und lohnsteuerliche Aspekte werden bei uns immer mit bedacht.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften
  • Baulohnabrechnungen
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei geringfügiger Beschäftigung (sog. Minijobs, kurzfristige Beschäftigungen)
  • Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit
  • Abrechnung Kurzarbeit
  • Individuelle Gehaltsgestaltung
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Kontaktieren Sie uns!

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