Sondernewsletter – Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise

Sondernewsletter – Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise

Liebe Mandanten,

zu allererst wünschen und hoffen wir, dass Sie und Ihre Angehörigen gesund und unbeschadet durch die aktuelle Krise kommen. Doch neben der Sorge um die gesundheitlichen Folgen kommt für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler noch die Sorge um die wirtschaftlichen Folgen hinzu. Um diese abzufedern, können verschiedene öffentliche Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie unterstützen und einen Überblick verschaffen, wo und in welchem Rahmen Sie Informationen zu den Hilfsmaßnahmen finden können.

Sollten Sie weitere Fragen zu Programmen, Maßnahmen und Antragstellungen haben, sind wir selbstverständlich gerne behilflich. Anruf genügt! Da wir unsere Mitarbeiter teilweise ins Home-Office geschickt haben, können Sie für die erste Kontaktaufnahme auch unser Auftragsformular benutzen. Hier erhalten Sie auch einen Überblick über Preise und mögliche Anträge. Das Auftragsformular finden Sie hier:

Auftragsformular


Soforthilfen

Durch die Bundesregierung und die Landesregierung NRW wurden Soforthilfen für Unternehmen beschlossen. Informationen finden Sie hier: Link: Soforthilfen NRW

Verbesserte Regelungen für Kurzarbeitergeld in Kraft

Zudem können wir Ihnen mitteilen, dass das im Eilverfahren verabschiedete Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten ist. Nach Verlautbarungen des Bundesarbeitsministeriums sollen die Erleichterungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten können:

Link: Information des BMA zu Kurzarbeit und Beschäftigungssicherung

Hilfen der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Sie finden diese auf der Webseite der BA. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst:

Link: Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld

Sie finden dort unter anderem:

  • Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Kurzarbeit.
  • Zwei Videos, die die Voraussetzungen und die Beantragung von Kurzarbeitergeld erklären.
  • Den Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit. Der unterzeichnete Vordruck muss dann bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Kurzarbeitergeld können Sie online auch über den eService der BA anzeigen. (Hinweis: Betriebe müssen Kurzarbeitergeld zunächst bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können sie es beantragen.)
  • Das Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Den Antrag können Sie ebenfalls online über eServices einreichen.
  • Eine Info-Hotline der BA für Arbeitgeber steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18.00 Uhr bereit unter: 0800 45555 20
  • Unter Dienststellensuche finden Sie die zuständige Arbeitsagentur vor Ort.

    Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden hat die BA hier veröffentlicht:
    Link: Aktuelle Informationen der Bundesagentur für Arbeit

    FAQs zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Trägern finden Sie hier:
    Link: FAQs der Bundesagentur für Arbeit  (Zip-Datei mit Excel-Dokument)

Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz

Weitere finanzielle Hilfen können ggf. nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden. Das betrifft insbesondere Erstattungen für Personen, die sich in Quarantäne befinden oder die einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen. Ebenfalls sind auch Hilfen für Selbstständige möglich, deren Betrieb oder Praxis aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Tätigkeitsverboten ruht. Für Erstattungen und Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Länder verantwortlich. In NRW sind zuständig:

Maßnahmenpaket von Wirtschafts- und Finanzministerium

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein „Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ vorgestellt. Eine Übersicht über die finanziellen Hilfen für Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

Link: Dossier: Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise
Link: Informationen des BMWi zum Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Dort finden Sie unter anderem:

  • Telefonnummern zu den Hotlines des Bundesgesundheitsministeriums und Bundeswirtschaftsministeriums sowie Fördermaßnahmen
  • Einen Link zur Förderdatenbank, unter der Sie einen Überblick über Förder-programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten. Unter dem Stichwort „Corona“ finden Sie über die Suchfunktion aktuelle Förderprogramme Link: Förderdatenbank
  • Informationen zur Soforthilfe für Unternehmen
  • Informationen zu den steuerpolitischen Maßnahmen
  • Informationen zu den Programmen für Liquiditätshilfen der KfW
  • FAQs unter anderem zum Hilfsprogramm und zu den Folgen für die Wirtschaft

Unsere Nachfragen bei Banken und Sparkassen haben ergeben, dass derzeit die Beantragung der Fördermittel weiter über die Hausbanken gestellt werden müssen und einem regulären Darlehensantrag gleichgestellt sind. So müssen einem Antrag wie bisher üblich Ertrags- und Liquiditätsplanungen, ebenso wie Dokumente über aktuelle wirtschaftliche Daten beigefügt werden.

Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren, wie von der Bundesregierung angekündigt, noch wesentlich vereinfacht wird, um erhebliche Bearbeitungszeiten und eine zu späte Auszahlung der Mittel zu vermeiden.

Wir möchten Sie zudem bitten, immer wieder die Webseite der Bundesagentur für Arbeit Link: Webseite der Arbeitsagentur auf Neuerungen hin zu beobachten.


Vor allem um Zugänge zu vereinfachen und möglichst viele Betroffenen zu erreichen, ändern sich viele der Programme und Maßnahmen derzeit sehr schnell. Zudem werden sicherlich auch noch weitere Maßnahmenpakete aufgelegt werden. Da wir nicht alle Branchen und Berufsgruppen im Blick haben können, möchten wir Sie bitte die aufgeführten Webseiten kontinuierlich zu beobachten.

Wenn wir bei Fragen zu den Unterstützungsangeboten oder bei der Antragsstellung behilflich sein können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.  

Aber vor allem: Bleiben Sie gesund!

Ihr GHH-Team