Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge: Hinweise für betroffene Arbeitnehmer
Zum 1.1.2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderungen verschiedene begünstigende Regelungen in Kraft, insbesondere:
- Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge,
- Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale,
- Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrages bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.