Steuerblick Dezember 2022

Erbschaft-/Schenkungsteuer: Deutlich steigende Immobilienbewertung

In Erbschaft-/Schenkungsteuerfällen ist im Grundsatz vorgesehen, dass übertragene Immobilien mit einem Wert angesetzt werden, der dem Marktwert nahekommt. Dies ist bislang vielfach aber nicht gewährleistet, da aktuelle Bewertungsparameter, die die örtlichen Gutachterausschüsse ermitteln sollen, oftmals nicht in der gesetzlich geforderten Form vorliegen. Dies betrifft insbesondere den Liegenschaftszins, der maßgeblich die Bewertung von vermieteten Mehrfamilienhäusern bestimmt.

Minderung des Gewinns durch gestiegene Energiekosten: Anpassung der Vorauszahlungen

Führen die gestiegenen Energiekosten zu einer Minderung des voraussichtlichen Gewinns im Jahr 2022, so bietet sich eine Anpassung der Steuervorauszahlungen an, um die Liquidität zu schonen. Insoweit muss auf Basis einer aktuellen BWA und einer Hochrechnung bis zum Jahresende eine Prognose des voraussichtlichen Gewinns erfolgen und diese dem Finanzamt übermittelt werden, um auf dieser Basis die Steuervorauszahlungen anzupassen. Ggf. werden auch bereits gezahlte Vorauszahlungen wieder erstattet, wenn sich nach der Prognose ein geringeres Vorauszahlungssoll ergibt.

Allerdings kann bei einem solchen Anpassungsantrag nicht isoliert die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten angesetzt werden, sondern auch alle anderen positiven wie negativen Entwicklungen müssen in diese Ergebnisprognose einfließen.

Moritz Albert – Malerei

Nachdem wir bereits im Rahmen unserer letzten Ausstellung mit Hilla Jablonsky die Grand Dame des Informels in unseren Kanzleiräumen präsentieren konnten, freuen wir uns diesmal mit Moritz Albert einen preisgekrönten Künstler mit Solinger Wurzeln ausstellen zu dürfen. Dabei bleiben wir thematisch in einem sehr ähnlichen Bereich. Denn Kern der Arbeiten beider Künstler sind Gefühlswelten. „Jede Person, die ich male, hält mir selbst einen Spiegel vor. Ich male, um etwas über mich selbst zu erfahren und dem Betrachter die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu betrachten.“, sagt Moritz Albert über seinen Ansatz.

Steuerblick Mai 2022

 

Steuerblick November 2021

Steuerblick Oktober 2021

Steuerblick Juni 2021

Steuerblick Juni 2021

  1. Auszahlungszeitraum für steuerfreie Corona-Beihilfen/Corona-Prämien abermals verlängert
  2. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.7.2021
  3. Pfändungsfreigrenzen steigen zum 1.7.2021
  4. Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen verlängert
  5. Grundsteuer-Reform – Ländermodelle
  6. Abzug des beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigten Teils der Erhaltungsaufwendungen
  7. Verbilligte Wohnungsvermietung: ggf. eingeschränkter Werbungskostenabzug
  8. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung